Häufig gestellte Fragen


Vor der Abreise

Wie kann ich eine Versicherung bei Erika abschließen?

Bei allen Schülern/Studenten von EF, Hult London und Cultural Care Au-Pairs ist der Versicherungsschutz von Erika in der Buchung eingeschlossen. Wenn Sie auf den Versicherungsschutz verzichten möchten, müssen Sie sich an Ihren zuständigen EF-Vertreter wenden und angeben, ob ein anderer Versicherungsschutz besteht.

Wo finde ich Informationen zum Versicherungsschutz?

Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier unter "Policen".

Ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes möglich?

Die Dauer des Versicherungsschutzes von Erika kann auf einen privaten Aufenthalt im Anschluss an das Programm ausgeweitet werden. Diese Option steht für bis zu 10 Wochen zur Verfügung. Wenden Sie sich an Ihren zuständigen EF-Vertreter, wenn Sie den Versicherungsschutz verlängern möchten.

Was ist die Erika Sport?

Im Abschnitt Krankheit oder Unfall einiger unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es einen Ausschluss für Risiko-Sportarten. Diese sind von der Versicherung nicht gedeckt, es sei denn, sie gehören zu dem von EF organisierten Programm oder Sie haben die Erika Sport. Mit Erika Sport wird der Ausschluss aufgehoben, d. h. ALLE Risiko-Sportarten sind gedeckt. Damit Sie ein ruhiges Gewissen haben! Weitere Einzelheiten finden Sie unter Policen.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt in dem Moment, in dem Sie Ihr Heimatland verlassen, um ins EF Gastland zu reisen. Der Versicherungsschutz besteht so lange, wie Sie am EF-, Hult- oder Cultural Care-Programm teilnehmen.

In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz von Erika?

Der Versicherungsschutz von Erika gilt weltweit, ausgenommen Ihres Wohnsitzlandes.

Kann sich jeder bei Erika versichern?

Für alle Schüler/Studenten, die an EF-Programmen teilnehmen, und Cultural Care Au-Pairs ist der Versicherungsschutz von Erika bei Buchung und Anmeldung enthalten. Personen, die nicht mit EF, Hult oder Cultural Care Au Pair reisen, können sich nicht bei Erika versichern.

Im Ausland/Schadensmeldung

Kann ich im Ausland jeden beliebigen Arzt aufsuchen?

Außerhalb der USA können Sie jeden beliebigen Arzt aufsuchen. Wir decken die private und gesetzliche Versorgung ab. Achten Sie aber darauf, dass Sie einen Arztbericht und ein Rezept vom Arzt erhalten, damit Sie eine Rückerstattung von im Voraus gezahlten Kosten geltend machen können.

Kann ich in den USA jeden beliebigen Arzt aufsuchen?

Wir empfehlen Ihnen, in den USA einen Arzt aufzusuchen, der dem Aetna-Netzwerk angehört. Dann müssen Sie den Arztbesuch nicht im Voraus bezahlen. Sie finden einen Arzt im Internet unter www.aetna.com/docfind/erika. Sie können aber auch einen Mitarbeiter an Ihrer Schule oder den zuständigen Vertreter vor Ort fragen oder kostenfrei bei Aetna Student Health unter Telefonnummer +1-800 783 7447 anrufen.

Was ist die Aetna-ID-Nummer?

Wenn Sie als Schüler/Student oder Au-Pair in den USA über Erika versichert sind, erhalten Sie Ihre Aetna-ID-Nummer unter www.aetna.com/docfind/erika. Geben Sie einfach Ihre Buchungsnummer und Ihr Geburtsdatum ein. Mit der Aetna-Nummer wird Ihr Aetna-Arzt Sie leichter im System finden, und die Rechnung wird direkt an uns geschickt. Eine Vorauszahlung bleibt Ihnen auf diese Weise erspart. Sie können aber auch kostenfrei bei Aetna Student Health unter Telefonnummer +1-800 783 7447 anrufen und erhalten dort Ihre Aetna-ID-Nummer.

Müssen Arztbesuche im Voraus bezahlt werden?

Das hängt davon ab, in welchem Land Sie sich aufhalten, welchen Arzt Sie besuchen und was für eine Nationalität Sie haben. In den USA müssen Sie nicht im Voraus bezahlen, wenn Sie einen Arzt aufsuchen, der Mitglied im Aetna-Netzwerk ist. In anderen Ländern sollten Sie immer darauf gefasst sein, im Voraus bezahlen zu müssen. Ist mit hohen Kosten beispielsweise für einen Krankenhausaufenthalt, einen geplanten Eingriff, physiotherapeutische Anwendungen usw. zu rechnen, sollten Sie immer zunächst unseren zuständigen Assistenz-Partner kontaktieren, damit eine Bezahlung in die Wege geleitet werden kann. Den zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier.

Deckt die Versicherung COVID-19 Erkrankungen ab?

Bei COVID-19 Infektion im Ausland werden alle notwendigen medizinischen Kosten, sowie die Kosten für COVID-19 Tests übernommen, sofern diese ärztlich angeordnet werden. Es werden keine Kosten für Tests übernommen die von Airlines, Behörden oder Ähnlichem verlangt werden.

Ich möchte eine Schadensmeldung einreichen. Wie muss ich dazu vorgehen?

Klicken Sie auf Schadensmeldung für ausführliche Informationen und um Ihren Online-Antrag auszufüllen.

Welche Nachweise muss ich vorlegen, um eine Kostenrückerstattung von Erika zu erhalten?

Sie müssen das Schadensmeldeformular online ausfüllen und alle erforderlichen Belege wie Arztberichte, Rezepte, Diebstahlsanzeigen usw. beifügen. Weitere Informationen finden Sie unter Inanspruchnahme der Versicherung.

Sind Medikamente abgedeckt?

Es sind nur Medikamente abgedeckt, die vom Arzt verschrieben wurden. Denken Sie daran, die Rezepte aufzubewahren.

Sind routinemäßige Arztbesuche abgedeckt?

Notwendige oder akute Arztbesuche oder solche, die Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls sind, sind abgedeckt. Kosten für routinemäßige Besuche und Gesundheitskontrollen werden dagegen nicht erstattet.

Mein Gepäck traf verspätet ein. Werden die entstandenen Kosten von Erika übernommen?

Wenn das Gepäck mit einer Verspätung von mehr als 24 Stunden im Gastland eintrifft, wird Ihnen Erika bis zu einer gewissen Höchstgrenze die Kosten für notwendige Artikel zurückerstatten, sofern die Fluglinie keine Entschädigung leistet. Einzelheiten zur Schadensmeldung finden Sie unter Inanspruchnahme der Versicherung.

Ich habe bei der Anzeige des Diebstahls bei der Polizei keinen Polizeibericht erhalten, sondern nur ein Aktenzeichen der Anzeige. Reicht dieses aus, wenn ich eine Schadensmeldung für gestohlene Gegenstände mache?

Ja. Wenn Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben und uns sowohl das Aktenzeichen als auch den Namen der Polizeistation nennen können.

Ich habe den Kaufbeleg meiner gestohlenen Kamera nicht mehr. Kann ich trotzdem eine Schadensmeldung machen?

Ja. Wenn Sie einen anderen Nachweis erbringen können, dass Sie Eigentümer der gestohlenen Gegenstände sind wie z. B. einen Garantieschein.

Welche Bankdaten benötigen Sie, damit eine Kostenrückerstattung erfolgen kann?

Folgende Angaben müssen Sie uns mitteilen: Name des Kontoinhabers, Name und Anschrift der Bank, Kontonummer, IBAN und SWIFT/BIC-Code. Ihre IBAN und SWIFT/BIC-Code können Sie ggf. bei der Bank erfragen.

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner eingereichten Schadensmeldung?

Wenn Sie alle erforderlichen Informationen und Belege der Schadensmeldung beigefügt haben, dauert die Bearbeitung 2 bis 3 Wochen.

Warum wurde mir nicht der ganze Betrag, den ich bei der Schadensmeldung geltend gemacht habe, erstattet?

Dies liegt wahrscheinlich daran, dass wir einen Selbstbehalt abgezogen haben. Das ist der Betrag, den Sie selbst tragen müssen. Es ist auch möglich, dass in der Police ein Maximalbetrag vereinbart war, weswegen wir einen geringeren Betrag als in der Schadensmeldung angegeben ausbezahlt haben.

Nach der Rückkehr

Ich habe mein EF-Programm vor 6 Monaten beendet. Gerade ist mir aufgefallen, dass ich noch einige Rezepte für Medikamente habe, deren Kosten ich mir gerne erstatten lassen würde. Ist es für eine Schadensmeldung jetzt zu spät?

Nein, es ist noch nicht zu spät. Sie haben mindestens 10 Jahre, um eine Schadensmeldung einzureichen.

Mein Sohn ist letztes Jahr mit EF verreist und war über Erika versichert. Wir waren von den Leistungen und dem Service beeindruckt und würden gerne die ganze Familie mit Erika versichern, wenn wir nächsten Monat in Urlaub fahren. Ist das möglich?

Wir freuen uns, dass Sie von den Leistungen und dem Service von Erika begeistert waren. Leider steht unser Versicherungsschutz nur Schülern und Studenten von EF und Hult-Programmen und Cultural Care Au-Pairs zur Verfügung.